• Ihr mobiler Physiotherapeut und sektorieller Heilpraktiker für Physiotherapie aus Euskirchen +49-179-6610779
  • Physiotherapie zuhause:
    Ich komme zu Ihnen!

    Für alle, die nicht das Haus verlassen können, weil sie gehandikapt oder bettlägerig sind, biete ich Hausbesuche in Euskirchen über Kuchenheim, Billig, Großbüllesheim, Roitzheim, Stotzheim, Wisskirchen und Rheder an.
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  • Termine zu Uhrzeiten,
    die Ihnen passen!

    Bei akuten Beschwerden des Stützapparates komme ich zur Diagnose und Therapie auch abends oder am Wochenende zu Ihnen.
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  • Physio Performance:
    Schnell vor Ort

    Die ambulante Physiotherapie eignet sich besonders für ältere Menschen, die alleine leben oder eine Behinderung haben und zu den regulären Behandlungszeiten keinen Fahrdienst finden.
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Georg Heydkamp

Mobile Physiotherapie: Behandlung zuhause

Wenn der Bewegungsapparat eingeschränkt ist, kann es oft schwierig sein, einen weiten und anstrengenden Weg zu einer Physiotherapiepraxis zu unternehmen. Menschen, die kurz- oder langfristig gehandikapt oder sogar bettlägerig sind, schätzen es sehr, wenn ich als Physiotherapeut zu Ihnen nach Hause komme, um Sie in ihrer vertrauten Umgebung zu behandeln.

Neben klassischer Krankengymnastik, Manueller Therapie und Manueller Lymphdrainage biete ich auch osteopathische Behandlungstechniken, wie z.B. die Cranio-Sacral-Therapie an. Ich arbeite in einem Gebiet, das sich von Euskirchen über Kuchenheim, Billig, Großbüllesheim, Roitzheim, Stotzheim, Wisskirchen und Rheder erstreckt.

FAQ: Fragen und Antworten

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Wem verpflichtet sich die ambulante Physiotherapie?

    Die ambulante Physiotherapie richtet sich im Allgemeinen an alle Patienten, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Dazu gehören Patienten, die nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, Patienten, bei denen ein Praxisbesuch zu aufwändig ist oder Patienten, die lieber in ihrem vertrauten Umfeld behandelt werden möchten.

  • Was wird benötigt, um ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können?

    Um ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein Physiotherapierezept. Dies kann entweder ein Kassenrezept oder ein Privatrezept mit Hausbesuch sein. Wenn Sie kein Rezept haben, können Sie nach einer Voruntersuchung und Diagnosestellung durch einen Heilpraktiker ein Privatrezept ausstellen lassen, das von Ihrer privaten Krankenversicherung zu den vereinbarten Bedingungen übernommen wird. Selbstzahler sind auch willkommen.

  • Welche Krankheitsbilder werden typischerweise behandelt?

    Typischerweise behandelt die ambulante Physiotherapie neurologische Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Apoplex, Hemiplegie, Multiple Sklerose (MS), Enzephalomyelitis disseminata (ED), Parkinson-Syndrom, Querschnittslähmung, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und infantile Cerebralparese.

    Auch orthopädische Erkrankungen, wie z.B. Hüft- und Kniegelenksarthrosen, Skoliose und entzündliche Prozesse der Wirbelsäule, wie beispielsweise Morbus Bechterew, Facettengelenksentzündung, Cervicobrachialgie, Periarthritis humeroscapularis (PHS) und Supraspinatussehnen-Syndrom werden behandelt.

    Chirurgische Befunde, wie z.B. Frakturen, künstlicher Gelenkersatz des Hüft- oder Kniegelenkes (Tep), Rotatorenmanschettenruptur/läsion, Sprunggelenksfraktur, Riss des Fußaußenbandes (Weber a-c Fraktur) und Schulteroperationen gehören ebenfalls dazu.

    Zustände nach Operationen mit deutlicher Einschränkung des Allgemeinbefindens im Hinblick auf Mobilität oder Kondition, sowie entzündlich-rheumatische Erkrankungen, wie Fibromyalgie, Arthritis und PCP und demenzielle Erkrankungen mit körperlichen Defiziten können auch behandelt werden.

  • Wer bezahlt die Behandlung?

    Alle Privatkassen, und gesetzliche KK mit privater Zusatzversicherung übernehmen die Kosten. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

    Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bislang noch nicht die Kosten. Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Auch wenn Sie nicht privat versichert sind besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Dienste des sekt. Heilpraktikers in Anspruch zu nehmen.

  • Meine Einsatzorte: Euskirchen, Kuchenheim, Billig, Großbüllesheim, Kleinbüllesheim, Roitzheim, Stotzheim, Niederkastenholz, Wisskirchen, Rheder, Euenheim
    Gebietskarte mobile Physiotherapie Georg Heydkamp