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FAQ: Fragen und Antworten

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Wem verpflichtet sich die ambulante Physiotherapie?

    Die ambulante Physiotherapie richtet sich im Allgemeinen an alle Patienten, die aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Dazu gehören Patienten, die nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, Patienten, bei denen ein Praxisbesuch zu aufwändig ist oder Patienten, die lieber in ihrem vertrauten Umfeld behandelt werden möchten.

  • Was wird benötigt, um ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können?

    Um ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein Physiotherapierezept. Dies kann entweder ein Kassenrezept oder ein Privatrezept mit Hausbesuch sein. Wenn Sie kein Rezept haben, können Sie nach einer Voruntersuchung und Diagnosestellung durch einen Heilpraktiker ein Privatrezept ausstellen lassen, das von Ihrer privaten Krankenversicherung zu den vereinbarten Bedingungen übernommen wird. Selbstzahler sind auch willkommen.

  • Welche Krankheitsbilder werden typischerweise behandelt?

    Typischerweise behandelt die ambulante Physiotherapie neurologische Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Apoplex, Hemiplegie, Multiple Sklerose (MS), Enzephalomyelitis disseminata (ED), Parkinson-Syndrom, Querschnittslähmung, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und infantile Cerebralparese.

    Auch orthopädische Erkrankungen, wie z.B. Hüft- und Kniegelenksarthrosen, Skoliose und entzündliche Prozesse der Wirbelsäule, wie beispielsweise Morbus Bechterew, Facettengelenksentzündung, Cervicobrachialgie, Periarthritis humeroscapularis (PHS) und Supraspinatussehnen-Syndrom werden behandelt.

    Chirurgische Befunde, wie z.B. Frakturen, künstlicher Gelenkersatz des Hüft- oder Kniegelenkes (Tep), Rotatorenmanschettenruptur/läsion, Sprunggelenksfraktur, Riss des Fußaußenbandes (Weber a-c Fraktur) und Schulteroperationen gehören ebenfalls dazu.

    Zustände nach Operationen mit deutlicher Einschränkung des Allgemeinbefindens im Hinblick auf Mobilität oder Kondition, sowie entzündlich-rheumatische Erkrankungen, wie Fibromyalgie, Arthritis und PCP und demenzielle Erkrankungen mit körperlichen Defiziten können auch behandelt werden.

  • Wer bezahlt die Behandlung?

    Alle Privatkassen, und gesetzliche KK mit privater Zusatzversicherung übernehmen die Kosten. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

    Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bislang noch nicht die Kosten. Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Auch wenn Sie nicht privat versichert sind besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Dienste des sekt. Heilpraktikers in Anspruch zu nehmen.

  • Meine Einsatzorte: Euskirchen, Kuchenheim, Billig, Großbüllesheim, Kleinbüllesheim, Roitzheim, Stotzheim, Niederkastenholz, Wisskirchen, Rheder, Euenheim
    Gebietskarte mobile Physiotherapie Georg Heydkamp